Computertastatur mit roter Enter-Taste, auf der ein Lupensymbol abgebildet ist und in weißer Schrift das Wort „Jobsuche“ steht.

KI bei der Jobsuche und beim Recruiting

KI kann in der Jobsuche und im Recruiting vieles vereinfachen und beschleunigen. Ihr Einsatz in diesen Bereichen hat aber auch seine Grenzen. Wie die Künstliche Intelligenz Bewerbern und Unternehmen helfen kann und wie das Gesetz den KI-Einsatz in Österreich beschränkt, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Künstliche Intelligenz macht sich auch in der Arbeitswelt zunehmend breit. KI-Bots, die die Kundenkommunikation übernehmen (oder es zumindest versuchen), bis hin zur intelligenten Datenanalyse – KI ist überall. Doch wie steht es um die Rolle der KI in der Jobsuche? Kann uns eine Maschine wirklich dabei helfen, unseren Traumjob zu finden, oder Unternehmen dabei unterstützen, die idealen Kandidaten zu rekrutieren? Sehen wir uns die Sache genauer an.

Kann KI bei der Jobsuche helfen?

Ja, definitiv! KI-Technologien haben das Potential, den Jobmarkt effizienter zu gestalten, indem sie die Übereinstimmungen zwischen den Fähigkeiten der Bewerber und den Anforderungen der Arbeitgeber verbessern. Für Jobsuchende bedeutet das eine präzisere Jobsuche, für Unternehmen eine gezieltere Kandidatenauswahl. Unterm Strich kann die KI dabei helfen, Unternehmen und Bewerber schneller zusammenzubringen.

Wie kann man KI bei der Stellensuche nutzen?

Für die Jobsuche gibt es bereits intelligente Jobportale und Apps, die durch KI-Algorithmen den Lebenslauf analysieren und auf Basis dieser Informationen passende Stellen vorschlagen. Zudem kann KI genutzt werden, um den eigenen Lebenslauf zu optimieren, indem sie beispielsweise Vorschläge zur Verbesserung liefert oder darauf hinweist, welche Fähigkeiten besonders gefragt sind. Zudem können Bewerber Jobportale, die KI-Technologien verwenden, dazu nutzen, ihre Stellensuche zu personalisieren. Zum Beispiel kann der Lebenslauf hochgeladen werden und das KI-Tool liefert passend dazu individuelle Jobvorschläge. Und natürlich können sich Jobsuchenden von der Künstlichen Intelligenz auch beim Schreiben von Bewerbungen unter die Arme greifen lassen oder als Vorbereitung auf das Bewerbungsgespräch coachen lassen. So kann man sich von ChatGPT branchentypische Interviewfragen ausspucken lassen und sich passende Antworten zurechtlegen.

Tipps für die Jobsuche mit KI

Nutzt eine HR-Abteilung oder ein Personalvermittler eine Recruiting-KI, sollte man als Bewerber einige Punkte beachten:

  • Entscheiden Sie, welche Informationen wichtig sind und welche nicht! Viele KI-Tools können die Angaben nicht nach ihrer Relevanz sortieren. Die Zusatzqualifikation oder das Ehrenamt sind für eine erfolgreiche Bewerbung aber wichtiger als das private Hobby.
  • Verwenden Sie nur gut strukturierte und vollständige Unterlagen! Die KI kann schließlich bei der Jobsuche nur auf jene Informationen zurückgreifen, die sie zur Verfügung gestellt bekommt.
  • Nutzen Sie Keywords! Viele KI-Tools reihen Bewerber nach der Anzahl der Übereinstimmungen mit der Stellenanzeige.

Wie verwenden Unternehmen KI im Recruiting?

In HR-Abteilungen von größeren Unternehmen hat sich die Künstliche Intelligenz längst etabliert, wobei Österreich etwa im Vergleich mit den USA oder Japan noch hinterherhinkt.  Mit KI-basierten Tools soll der gesamte Recruitingprozess optimiert werden. Das reicht vom Erstellen der Stellenanzeigen mithilfe von ChatGPT über das Sichten und Ausmustern der eingegangenen Bewerbungen bis hin zu Chatbots, die erste Screening-Fragen übernehmen. Im Idealfall nimmt die eingesetzte KI dem Personaler zeitaufwändige Arbeiten, wie etwa das Lesen von Lebensläufen, ab. Die gewonnene Zeit kann dann für das reale Gespräch von Mensch zu Mensch genutzt werden. Dieses kann schließlich von keinem KI-Tool der Welt ersetzt werden.

Recruiting mit KI – welche Gefahren gibt es?

Der Gesetzgeber legt der KI mittlerweile die Zügel an. Lässt sich ein Unternehmen von einer KI beim Recruiting unterstützen, gibt es in Österreich einige gesetzliche Vorschriften, die zu berücksichtigen sind. So muss das „Robot Recruiting“, wie das Recruiting mit KI-Unterstützung genannt wird, die Vorgaben des AI Acts der EU befolgen. Der AI Act wertet speziell für das Recruiting entwickelte KI-Tools als Hochrisiko-KI-Systeme und schreibt erhöhte Mindestanforderungen an Qualität und Transparenz vor. So ist es Unternehmen verboten, sich bei der Bewerberauswahl auf die automatisierte Entscheidungsfindung einer KI zu verlassen oder menschliche Emotionen mithilfe von KI-Tools auszuwerten. Erlaubt ist hingegen die Vorselektion von Bewerbern mittels einer Software. Neben dem AI Act müssen Unternehmen in Österreich die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt. Vorgeschrieben ist eine verständlich formulierte Datenschutzerklärung und eine Löschung der erhobenen Daten nach spätestens sechs Monaten.

Besonders kritisch wird es, wenn es um diskriminierende Auswahlverfahren geht.  Im besten Fall helfen KI-Tools Unternehmen dabei, unvoreingenommene Personalentscheidungen zu treffen und fördern dadurch Diversity im Unternehmen. Bei vielen KI-Anwendungen ist allerdings nicht klar, wie sie Informationen genau verarbeiten oder auf welche Quellen sich die ausgespuckten Daten beziehen. KI-Systeme dürfen nicht so programmiert sein, dass sie Kandidaten aufgrund von Alter, Geschlecht, Herkunft oder ähnlichen sensiblen Merkmalen diskriminieren.

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